
Hundeliebhaber wollen ihren Vierbeiner nicht nur dann mit in den Urlaub nehmen, wenn sie innerhalb Deutschlands einen Urlaub verbringen, beispielsweise an der Nordsee oder auch Ostsee, sondern auch dann, wenn es nach Italien gehen soll. Hier gelten jedoch bestimmte Einreisebestimmungen für den Hund, die man beherzigen sollte.
Zu beachten sind insbesondere die Regelung für die Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen zwischen den Mitgliedsstaaten als auch aus Drittländern in die EU. Insbesondere gilt bei einem Urlaub von Deutschland aus nach Italien also die Regelung der Mitgliedsstaaten der EU. Die Veterinärbestimmungen der einzelnen EU-Länder wurden in dieser Regelung aufgegriffen und vereinigt. Diese Bestimmungen sollen zur Bekämpfung der Tollwut beitragen und eine Vereinfachung des Reiseverkehrs für Hundebesitzer innerhalb der EU herbeiführen.
In diesem Zusammenhang muss man für einen ordnungsgemäß ausgefüllten EU-Heimtierpass sorgen, jedenfalls dann, wenn man privat mit dem Hund in Italien einreisen möchte. Diesen Pass kann man beim Tierarzt einholen. Des Weiteren muss der Hund lesbar tätowiert sein bzw. einen Mikrochip besitzen, damit dieser eindeutig identifiziert werden kann. Im Grunde kann man diesen Chip nicht nur für die Einreisebestimmungen gebrauchen, sondern auch für den Fall, dass der Hund abhanden kommt und man diesen sucht.
Des Weiteren müssen die Hunde geimpft sein, insbesondere gegen die Tollwut, dies muss im Impfausweis aufgeführt sein, damit man diese Tollwutschutzimpfung jederzeit nachweisen kann. Diese Impfung muss mindestens 21 Tage vor der Einreise erfolgen, damit die Wirkung entsprechend eingesetzt ist.

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Wenn man diese Dinge bewerkstelligt hat, kann man getrost nach Italien reisen, allerdings darf die Tollwutimpfung auch nicht älter als ein Jahr sein, hier sollten die Vorschriften der Tollwutimpfung eingehalten werden, insbesondere die Impfungen zum Auffrischen erledigt worden sein.